ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

ALLGEMEINES

Die erbrachten Leistungen und Produkte sind Eigentum von BERNAU-PHOTOGRAPHY s.r.o. Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe über BERNAU-PHOTOGRAPHY s.r.o und deren bevollmächtigten Handelsvertreter und Künstler Ulrich Gruchmann-Bernau (im Folgenden gemeinsam als "wir" oder "uns" bezeichnet).
Ein Verzicht oder eine Änderung dieser Verkaufsbedingungen ist für BERNUA-PHOTOGRAPHY und seine Bevollmächtigten nur dann verbindlich, wenn sie von einem Bevollmächtigten von BERNAU-PHOTOGRAPHY schriftlich genehmigt wurden. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen direkt über den Webshop oder per E-Mail auf dieser Website bestellt.
Alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die Sie über einen Drittanbieter erworben haben - bitte lesen Sie die Verkaufsbedingungen des Anbieters, bei dem Sie das Produkt bestellt haben.
Diese Bedingungen gelten für alle von BERNAU-PHOTOGRAPHY angebotenen Produkte. Ulrich Gruchmann-Bernau ist ein unabhängiger Handelsvermittler für BERNAU-PHOTOGRAPHY.
Sie gilt für alle kinematographischen oder bewegten Bilder und Dienstleistungen, die von BERNAU-PHOTOGRAPHY und seinen autorisierten Künstlern angeboten werden, unabhängig von der verwendeten Methode und Technik.
BERNAU-PHOTOGRAPHY und ihre Beauftragten erbringen die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten, soweit BERNAU-PHOTOGRAPHY nichts anderes mitteilt, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
Angebote von BERNAU-PHOTOGRAPHY und deren Beauftragten sind freibleibend und unverbindlich.

COPYRIGHT-BESTIMMUNGEN

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotofinishers liegen bei BERNAU-PHOTOGRAPHY und deren Beauftragten.
Nutzungserlaubnisse (Veröffentlichungsrechte etc.) werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließliche), nicht übertragbare (abtretbare) Lizenz für den ausdrücklich vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Anzahl der Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkungen usw.); im Zweifelsfall ist der in der Rechnung oder im Lieferschein angegebene Nutzungsumfang maßgeblich. Alle erbrachten Druckerzeugnisse, Bilder und Dienstleistungen werden gemeinsam als "Kunstprodukte" bezeichnet. Der Vertragspartner erwirbt in jedem Fall nur so viele Rechte, wie er den angegebenen Vertragszweck (erteilten Auftrag) erfüllt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Lizenz zur Nutzung der Produkte jeglicher Art nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe etc.), den Herstellernamen (Namensnennung) oder den Copyright-Vermerk deutlich und gut sichtbar lesbar, direkt an den Produkten und diese eindeutig zuordenbar, wie folgt anzubringen: Bild: BERNAU-PHOTOGRAPHY; Ort und falls veröffentlicht, Datum der Erstveröffentlichung. Wenn das Produkt auf der Vorderseite signiert ist (im Kunstbild), ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den oben beschriebenen Herstellervermerk.
Jede Änderung der Kunstgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung von BERNAU-PHOTOGRAPHY oder ihres Beauftragten. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nach dem BERNAU-PHOTOGRAPHY oder ihrem Beauftragten bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
Die Nutzungslizenz gilt nur bei vollständiger Zahlung des vereinbarten Aufnahme- und Nutzungshonorars und nur als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbenennung / Namensnennung erfolgt.
Im Falle einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zu versenden. Bei teuren Produkten (limitierte Drucke, Kunstbücher etc.) reduziert sich die Anzahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei einer Veröffentlichung im Internet ist BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragte über die Webadresse zu informieren und die Bedingungen der Referenzierung sind zu beachten.

OWNERSHIP

Das Eigentum an den Bildern bleibt bei uns. Ein Recht zur Übertragung digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft - sofern keine abweichende Vereinbarung besteht - nur eine Auswahl und nicht alle, vom Fotografen erstellten Bilddateien. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Überlassung der Rohdaten an den Verbraucher. Diese stehen nur dem Fotografen zur Verfügung.
In jedem Fall ist die Nutzungserlaubnis nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich erteilt wird.
Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, die nicht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Datenträgern ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Das Recht auf eine Sicherungskopie bleibt hiervon unberührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Kunstprodukte so zu speichern, dass der Name des Herstellers mit dem Bild elektronisch verknüpft bleibt, so dass er bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Künstler als Urheber des Bildes klar und eindeutig identifizierbar ist.

AUSFÜHRUNG

Wir werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. BERNAU-PHOTOGRAPHY kann den Auftrag auch - ganz oder teilweise - durch einen anderen genannten Dritten ausführen lassen. Erteilt der Vertragspartner keine schriftlichen Aufträge, ist der Künstler in der Art und Weise der Auftragsdurchführung frei. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Bildes, die Auswahl der Fotomodelle, den Aufnahmeort und die verwendeten Aufnahmemittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, wird von BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragten keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Machtbereich von BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragten liegen, wie z.B. Witterungseinflüsse im Freien, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Verlust von Modellen, Reisebehinderungen, etc.
Der Versand und etwaige Reisevorbereitungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
Für unwesentliche Mängel haften BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragte nicht. Farbunterschiede bei Nachbestellungen gelten nicht als wesentlicher Mangel.
Die Nutzung durch den Künstler umfasst nicht die öffentliche Aufführung eines Musikstücks in einem beliebigen Medium.

GEBÜHREN/ZUZAHLUNGEN

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, haben BERNAU-PHOTOGRAPHY und ihre Beauftragten Anspruch auf ein Honorar nach ihren jeweils gültigen Preislisten, ansonsten auf ein angemessenes Honorar.
Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Maskenbildner usw.), auch wenn sie vom Künstler beschafft werden, müssen gesondert bezahlt werden. Im Zuge der Durchführung der vom Auftragnehmer gewünschten Arbeiten gehen Änderungen zu seinen Lasten.
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind in der Aufnahmegebühr nicht enthalten. Gleiches gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Veranstaltungsaufwand. Führt der Vertragspartner den in seiner Sphäre erteilten Auftrag nicht aus, so steht BERNAU-PHOTOGRAPHY und ihrem Beauftragten mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Honorar zu. Bei zwingend notwendigen Terminverschiebungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein vergeblich gezahltes Honorar oder reservierte Zeit und allfällige Mehrkosten zu entrichten.

Lizenzgebühren:

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht BERNAU-PHOTOGRAPHY oder ihrem Kunstbevollmächtigten im Falle der Erteilung einer Nutzungslizenz ein gesondert vereinbarter oder angemessener Teil des Nutzungshonorars zu.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN (KUNSTBILDER)

Bei Verlust oder Beschädigung von im Auftrag angefertigten Aufnahmen haften BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragte - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf eigenes Verschulden und das seiner Mitarbeiter; für Dritte (Labors, etc.) haftet der Fotograf nicht. Jegliche Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (wenn und soweit möglich) beschränkt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; insbesondere haftet der Fotograf nicht für etwaige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Fremdkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadensersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragte archivieren die Aufnahmen ohne rechtliche Verpflichtung für einen Zeitraum von 6 Monaten. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung hat der Vertragspartner keine Ansprüche.

LEISTUNG UND GARANTIE

BERNAU-PHOTOGRAPHY oder ihr Beauftragter sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bestehen und dieser auf Verlangen des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, oder wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird, oder der Auftragnehmer trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiterhin gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie die Zahlung eines Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

VERWENDUNG VON BILDERN ZU WERBEZWECKEN

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind BERNAU-PHOTOGRAPHY und ihre Beauftragten berechtigt, die vom Künstler Ulrich Gruchmann-Bernau hergestellten Kunstfotos zur Werbung für ihre Aktivitäten zu verwenden. Der Künstler produziert alle seine Werke für und im Namen von BERNAU-PHOTOGRAPHY. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des genannten Künstlers und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild.
Der Vertragspartner willigt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ein, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die produzierten Kunstwerke und Fotografien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Künstlers, insbesondere auf der eigenen Webseite, Social-Media-Profilen und sonstigen Möglichkeiten der Eigenwerbung von BERNAU-PHOTOGRAPHY oder deren Beauftragten verarbeitet werden.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

BERNAU-PHOTOGRAPHY oder sein bevollmächtigter Vertreter kann diese Verkaufsbedingungen jederzeit und aus jedem Grund durch Veröffentlichung der geänderten Verkaufsbedingungen auf der Website ändern. Die geänderten Verkaufsbedingungen treten automatisch mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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